EU beschliesst Krypto Regulierung
Veröffentlicht am 30.06.2022 von Mario Ohibsky - Lesezeit: 2 Minuten
Die Unterhändler des Europäischen Parlaments und des EU-Rats haben sich darauf geeinigt, die Regeln für Informationen, die den Transfer von Geldern in Kryptoanlagen begleiten, zu erweitern.
Wenn die Einigung vom Europäischen Parlament und den Regierungen der Mitgliedsstaaten bestätigt wird, wird diese Regelung eine Verpflichtung für Dienstleister in der Kryptowelt einführen, Informationen über ihre Kunden zu sammeln und sie den Behörden zugänglich zu machen. Dies soll den Behörden helfen, Geldwäsche und die Finanzierung illegaler Aktivitäten zu bekämpfen. Dies geht aus einer Pressemeldung des Europäischen Parlaments hervor.
"Diese neue Verordnung stärkt den europäischen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, verringert das Betrugsrisiko und macht Krypto-Vermögenswerte sicherer"
Ernest Urtasun - Europaabgeordneter
Die andere Mitberichterstatterin, Assita Kanko von den Europäischen Konservativen und Reformisten, sagte:
EU beschliesst Krypto Regulierung
"Heute haben wir einen großen Schritt getan, um diese Probleme anzugehen", sagte sie und argumentierte, dass es nun schwieriger sei, Krypto-Assets zu missbrauchen und dass die Krypto-Welt durch diesen regulatorischen Schritt sicherer werde.
Die Kryptowelt wurde von betrügerischen Schneeballsystemen heimgesucht, bei denen einige frühe Marktteilnehmer, Personen mit Insider-Informationen oder offensichtliche Betrüger zum Nachteil späterer Investoren und uninformierter Bürger, die versuchen, am stark beworbenen Kryptomarkt teilzunehmen, viel Geld verdienten.
Nachdem man der Kryptowelt jahrelang freien Lauf gelassen hat, ist diese Regulierung Teil einer allgemeinen Initiative der Regulierungsbehörden, die Kryptowelt ernst zu nehmen und sie wie jede andere Finanzdienstleistung zu regulieren."
Assita Kanko - Europäische Konservative
Unhosted Wallet Verbot scheint vom Tisch zu sein
Hierzu schreibt die EU:
"Die Vorschriften würden auch für Transaktionen von so genannten nicht gehosteten Wallets (eine Krypto-Asset-Wallet-Adresse, die sich im Gewahrsam eines privaten Nutzers befindet) gelten, wenn diese mit gehosteten Wallets interagieren, die von CASPs verwaltet werden.
Wenn ein Kunde mehr als 1000 Euro an seine eigene, nicht gehostete Wallet sendet oder von ihr empfängt, muss die CASP überprüfen, ob die nicht gehostete Wallet tatsächlich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden ist.
Die Regeln gelten nicht für Überweisungen von Person zu Person, die ohne einen Anbieter durchgeführt werden, wie z. B. Bitcoin-Handelsplattformen, oder zwischen Anbietern, die in ihrem eigenen Namen handeln."
Auszug aus der EU-Verordnung
Eine Sache ist widersprüchlich. Im obigen Zitat wird von einem Schwellenwert von 1000 Euro gesprochen. An anderer Stelle in der Pressemitteilung heisst es jedoch:
"Da Krypto-Vermögenstransaktionen bestehende Schwellenwerte, die Rückverfolgbarkeitsanforderungen auslösen würden, leicht umgehen können, versicherten die Verhandlungsführer des Parlaments, dass es weder Mindestschwellen noch Ausnahmen für Transfers von geringem Wert gibt, wie ursprünglich vorgeschlagen."
Auszug aus der EU-Verordnung