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Bitcoin Diebstahl ist nicht strafbar

Veröffentlicht am 07.07.2022 von Mario Ohibsky - Lesezeit: 2 Minuten

Wenn Ihnen jemand Bitcoin stielt, gehen Sie zur Polizei und zeigen den Dieb wegen Diebstahl an. Dann wird der Dieb verurteilt. Leider nicht.

Dr. Sebastian Ludes, Richter am Amtsgericht Lingen erklärte gestern in einem Artikel im Bitcoin Blog, warum das nicht ganz so einfach ist. Derzeit sehen wir ja eine breit angelegte Regulationswelle der EU durch die Kryptoszene rollen. Da sollte man ja meinen, dass der Diebstahl von Bitcoins auch strafbar ist. Dass dies aber nicht so einfach ist, zeigt der Blick in den Gesetzestext:

„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§ 242 Abs.1 des Strafgesetzbuches

Hier liegt der Hase im Pfeffer. Bitcoin ist Programmcode und keine bewegliche Sache. Auch andere Paragraphen wie z.Bsp. Betrug nach § 263 Abs.1 StGB, Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB, oder Computerbetrug nach § 263a Abs.1 StGB greifen aus diversen Gründen nicht. Diese können Sie im Artikel vom Bitcoin Blog nachlesen.

 Bitcoin Diebstahl ist nicht strafbar

Bitcoin Diebstahl ist nicht strafbar

Dringender Handlungsbedarf der Exekutive

Hier muss der Gesetzgeber die aktuelle Gesetzeslage dringend nachjustieren. Die aktuelle Rechtslage zeigt deutlich auf, wie wichtig es ist, Ihre privaten Schlüssel geheim zu halten.